Begriffsbestimmungen:
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Folge von Wärmebehandlungsschritten, in deren Verlauf ein Werkstück ganz oder teilweise Zeit-Temperatur-Folgen unterworfen wird, um eine Änderung seiner Eigenschaften bzw. seines Gefüges herbeizuführen. Gegebenenfalls kann während der Behandlung die chemische Zusammensetzung des Werkstoffes geändert werden.
Warmbadhärten (gestuftes Härten): ![]()
Wärmebehandlung, bestehend aus Austenitisieren, anschließendem Abschrecken auf eine Temperatur um M, mit solcher Geschwindigkeit, dass die Bildung von Ferrit, Perlit und Bainlt möglichst vermieden wird, und einem so langen Halten, dass durch einen weitgehenden Temperaturausgleich über den Querschnitt bei der nachfolgenden Abkühlung, die üblicherweise an Luft erfolgt, die Martensitblldung möglichst gleichzeitig über den Querschnitt erfolgt.
Wärmebehandlung zum Vermindern der Härte eines Werkstoffes unterhalb eines vorgegebenen Wertes. Der Ausdruck Weichglühen darf nicht mit Glühen auf kugelige Karbide verwechselt werden.