Begriffsbestimmungen:
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Diffusionsbehandeln (Diffundieren): ![]()
Wärmebehandlung oder Wärmebehandlungsschritt, um den in der Randschicht eines Werkstückes zunächst überhöhten Gehalt der eindiffundierten Elemente nach innen abzubauen (z. B. nach Aufkohlen, Borieren, Nitrieren).
Glühen bei so hoher Temperatur mit ausreichend langem Halten, dass örtliche Unterschiede der chemischen Zusammensetzung durch Diffusion verringert werden.
Die bei einer thermochemischen Behandlung gebildete Randschicht, in der das oder die eindiffundierte(n) Elemente) In fester Lösung, gegebenenfalls teilweise als Ausscheidungen enthalten sind. Der Anteil dieser Elemente nimmt kontinuierlich bis auf den entsprechenden Gehalt des Grundwerkstoffes ab.
Abschrecken unmittelbar nach einer Behandlung, die im Temperaturbereich des Austenits durchgeführt wurde. Das Direkthärten kann zum Beispiel nach einem thermochemischen Behandeln oder nach einem Warmumformen erfolgen.
Zweimaliges Härten, wobei im Allgemeinen von unterschiedlichen Temperaturen abgeschreckt wird. Bei aufgekohlten Werkstücken kann das erste Härten ein Direkthärten sein, das zweite Härten erfolgt dann von einer niedrigeren Temperatur. Im Allgemeinen erfolgt die erste Härtung bei der Härtetemperatur des Kernwerkstoffes, die zweite bei der Härtetemperatur des Randes.
Wärmen eines Werkstückes nach dem Erreichen der vorgegebenen Temperatur an der Oberfläche bis zum Erreichen dieser Temperatur im gesamten Querschnitt.