Allgemeine Geschftsbedingungen:

 

Hrteservice Gebr. Naumann

Neuwied, 01.10.2003

 

Allgemeine Geschftsbedingungen fr Lohnhrtereien

 

I. Allgemeine Bedingungen

I.1 Erfllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Zurück zum Seitenanfang

Erfllungsort und Gerichtsstand fr alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen ist der Ort der Niederlassung des Auftragnehmers. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des bereinkommens der Vereinten Nationen ber Vertrge ber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.

 

I.2 Vertragsbedingungen Zurück zum Seitenanfang

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Alle eingehenden Auftrge werden soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind, nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgefhrt. Formularmige Einkaufsbedingungen und sonstige Geschftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, und zwar auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrcklich widersprochen wird. Die Vertragspartner werden mndliche Vereinbarungen unverzglich im einzelnen schriftlich besttigen.

 

I.3 Preisstellung Zurück zum Seitenanfang

Die Preise verstehen sich in EURO ab Werk ausschlielich MwSt. und Kosten fr etwaige Verpackung. Treten nach Vertragsabschluss wesentliche nderungen der auftragsbezogenen Kosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung der Preise unter Bercksichtigung dieser Faktoren zu verlangen

 

I.4 Zahlung Zurück zum Seitenanfang

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Zielberschreitung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Hhe des Leitzinses in Rechnung zu stellen, den die Bank dem Auftragnehmer fr Kontokorrentkredite berechnet, mindestens jedoch in Hhe von 8 % ber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europischen Zentralbank. Das Recht des Auftraggebers zur Zurckbehaltung oder Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, Gegenansprche sind unbestritten oder rechtskrftig anerkannt.

 

I.5 Pfandrecht Zurück zum Seitenanfang

Der Auftragnehmer hat fr alle gegenwrtigen und zuknftigen Forderungen ein Pfandrecht an den Werkstcken des Auftraggebers, sobald sie zur Wrmebehandlung bergeben werden. Die Rechtsfolgen aus dem Gesetz 1204 ff BGB und der Insolvenzordnung finden entsprechend Anwendung.

 

II. Ausfhrungs- und Lieferungsbedingungen

II.1 Angaben des Auftraggebers Zurück zum Seitenanfang

Allen Werkstcken, die zur Wrmebehandlung bergeben werden, muss ein Auftrag oder ein Lieferschein beigefgt werden, der folgende Angaben enthalten soll: a) Bezeichnung, Stckzahl, Nettogewicht, Wert der Teile und Art der Verpackung; b) Werkstoff-Qualitt (Normbezeichnung bzw. Stahlmarke und Stahlhersteller); c) die gewnschte Wrmebehandlung, insbesondere cc) bei Einsatzsthlen gem DIN 6773 entweder die verlangte Aufkohlungstiefe mit Grenzkohlenstoffgehalt (z.b. At 0,35 = 0,8 + 0,4 mm) oder die vorgeschriebene Einsatzhrtungstiefe mit Bezugshrtewert und Oberflchenhrte (z.b. Eht 550 HV1 = 0,2 - 0,4 mm, Oberflchenhrte = mind. 700 HV5); bb) bei Vergtungssthlen die geforderte Zugfestigkeit. Fr die Ermittlung derselben ist, wenn nicht anders vereinbart, die Kugeldruckprfung nach Brinell an der Oberflche magebend; cc) bei Werkzeug- und Schnellarbeitssthlen der gewnschte Hrtegrad nach Rockwell oder Vickers; dd) bei Nitriersthlen die gewnschte Nitrierhrtetiefe (Nht); ee) bei Induktions- und Flammenhrtung die gewnschte Randhrtetiefe (Rht) mit Bezugshrtewert und Oberflchenhrte und die Lage des zu hrtenden Bereiches; ff) bei Salzbadnitrocarburieren und Gas-Kurzzeit-Nitrierungen entweder die Behandlungsdauer oder die gewnschte Strke der Verbindungszone; d) Angaben ber das gewnschte Prfverfahren, die Prfstelle und die Prflast (siehe DIN-Prfnormen); e) weitere fr den Erfolg der Behandlung notwendige Angaben oder Vorschriften (siehe DIN 6773, DIN EN 10 052, DIN 17021, DIN 17023). Bei geforderten partiellen Hrtungen sind Zeichnungen beizufgen, aus denen hervorgeht, welche Stellen hart werden bzw. weich bleiben mssen. Sind gleichartige Werkstcke aus verschiedenen Stahlschmelzen hergestellt, so muss dieses angegeben werden. Desgleichen sind besondere Anforderungen an die Mahaltigkeit oder den Oberflchenzustand auf den Lieferpapieren zu vermerken. Auf geschweite oder geltete Werkstcke und auf solche, die Hohlkrper enthalten, ist durch den Auftraggeber besonders hinzuweisen. Der Auftragnehmer prft die Angaben des Auftraggebers im Rahmen seiner Kenntnisse auf Inhalt und Vollstndigkeit. Bei berechtigten Zweifeln an einer erfolgreichen Wrmebehandlung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber.

 

II.2 Lieferzeit Zurück zum Seitenanfang

Die Lieferzeit beginnt, sobald die Vertragsparteien Auftragsklarstellung herbeigefhrt haben und der Auftraggeber alle Voraussetzungen erfllt hat. Die Lieferzeit gilt aus verfahrenstechnischen Grnden nur als annhernd vereinbart und verlngert sich - auch innerhalb eines Lieferverzuges - angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die der Auftragnehmer trotz der nach den Umstnden des Falles zumutbare Sorgfalt nicht abwenden konnte. Als unvorhersehbare Hindernisse gelten eventuelle, zunchst nicht erkennbare Mehrfachbehandlungen, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstrungen im eigenen Betrieb, die z.B. durch Streik, Aussperrung, Unflle, Transportschwierigkeiten, Mangel an Betriebsstoffen, Schwierigkeiten in der Energieversorgung sowie durch Betriebsstrungen im Betrieb der Zulieferer verursacht werden. Den Nachweis hierfr hat der Auftragnehmer zu fhren. Kann der Auftragnehmer absehen, da er die Lieferzeit nicht einhaften kann, wird er den Auftraggeber unverzglich davon in Kenntnis setzen, ihm die Grnde hierfr mitteilen und einen neuen mglichen Liefertermin nennen.

 

II.3 Gefahrenbergang Zurück zum Seitenanfang

Soweit nichts anderes vereinbart, ist das Wrmebehandlungsgut vom Auftraggeber auf seine Kosten und Gefahr anzuliefern und nach Fertigstellung abzuholen. Mit der bergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtfhrer bzw. mit Beginn der Lagerung, sptestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Auftraggeber ber, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die An- und Ablieferung mit eigenem Fuhrpark bernommen hat.

 

II.4 Prfung Zurück zum Seitenanfang

Das Wrmebehandlungsgut wird vor dem Verlassen der Hrterei im branchenblichen Umfang und ggf. nach Vorgaben des Auftraggebers geprft. Weitergehende Prfungen und Analysen erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Die Ausgangsprfung des Auftragnehmers entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Pficht zur Eingangsprfung.

 

II.5 Sachmngel Zurück zum Seitenanfang

Die gewnschte Wrmebehandlung wird nach Auftragserteilung aufgrund der Angaben gem Ziffer 11.1 als Dienstleistung mit der erforderlichen Sorgfalt und geeigneten Mitteln durchgefhrt. Gewhr fr den Erfolg der Wrmebehandlung, z.B. fr Verzugs- und Rissfreiheit, Oberflchenhrte, Einhrtung, Durchhrtung, Galvanisierbarkeit u.. wird insbesondere wegen mglicher unterschiedlicher Hrtbarkeit des verwendeten Materials, versteckter Fehler, ungnstiger Formgebung oder wegen evtl. erfolgter nderungen im vorangegangenen Arbeitsablauf nicht gegeben. Fhrt die Wrmebehandlung nicht zum Erfolg, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, weil z.B. der Auftraggeber die in Ziff. II.1 geforderten Angaben unrichtig machte, der Auftragnehmer versteckte Fehler im Werkstck vor Durchfhrung der Wrmebehandlung nicht kannte und nicht kennen konnte oder weil Eigenschaften des verwendeten Materials, die Formgebung oder der Zustand der angelieferten Werkstcke eine erfolgreiche Wrmebehandlung unmglich gemacht haben, der Auftragnehmer dies jedoch nicht wusste und nicht wissen konnte, so ist dennoch der Behandlungslohn zu zahlen. Erforderliche Nachbehandlungen werden unter den genannten Voraussetzungen gesondert in Rechnung gestellt. Mngel sind dem Auftragnehmer unverzglich nach Gefahrbergang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Fehler sind unverzglich nach Feststellung, jedoch sptestens innerhalb von 12 Monaten nach Gefahrbergang schriftlich zu rgen. Diese Frist gilt auch fr die Verjhrung von Sachmngelansprchen, soweit das Gesetz nicht lngere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere fr Mngel bei einem Bauwerk und bei Werkstcken, die entsprechend ihrer blichen Verwendungsweise fr ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei jeder Beanstandung muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prfung und Nachbehandlung gegeben werden. Kommt der Auftragnehmer seiner Pficht zur Nachbehandlung nicht oder nicht vertragsgem innerhalb einer angemessenen Zeit nach, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist den Behandlungslohn mindern, vom Vertrag zurcktreten oder die notwendige Nachbehandlung selbst oder von einem Dritten auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen lassen. Fr Schden am Wrmebehandlungsgut und fr sonstige Mangelschden, die der Auftragnehmer verursacht hat, haftet er nur fr den vertragstypischen, vernnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Auftraggeber. Die Gewhrleistungsfristen und -beschrnkungen gelten auch fr eine etwaige Nachbehandlung. Sind beanstandete Werkstcke ohne schriftliches Einvernehmen des Auftragnehmers be- oder weiterverarbeitet worden erlischt die Gewhrleistungspflicht. Fr den beim Hrteprozess von Massenartikeln und kleinen Teilen branchenblich und prozessbedingt in zumutbarem Umfang auftretenden Schwund knnen keine Mngelansprche geltend gemacht werden. Fhrt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers Richtarbeiten aus, bernimmt er fr evtl. hierbei entstehenden Bruch keine Gewhr. Bei Anwendung von lsoliermitteln gegen Aufkohlung oder Nitrierung kann fr den Erfolg ebenfalls keine Gewhr bernommen werden.

 

II.6 Haftung Zurück zum Seitenanfang

Der Auftraggeber trgt im Hinblick auf die durchzufhrende Wrmebehandlung die Verantwortung fr eine nach den Regeln der Technik erfolgte Fertigung der Werkstcke, fr die Richtigkeit und Vollstndigkeit der erforderlichen Angaben gem. II.1 und fr eine dem spteren Verwendungszweck angepasste Wrmebehandlungsvorschrift. Der Auftragnehmer haftet - soweit keine beiderseitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind - nicht fr Schden aus einer Behandlung, die von ihm vorgeschlagen und vom Auftraggeber gebilligt wurde. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber seinerseits die fr die Erfllung der Verkehrssicherungspflicht erforderlichen Prfungen vornimmt. Ansprche mittelbarer Natur, vor allem solche, die sich aus Schden an Gegenstnden ergeben, die nicht mit dem Werkstck identisch sind, werden vom Auftragnehmer nicht anerkannt. Vorstehende Haftungsbeschrnkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlssigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer -auer in den Fllen des Vorsatzes oder der groben Fahrlssigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur fr den vertragstypischen, vernnftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschrnkung gilt ferner nicht in den Fllen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Produkte fr Personen- oder Sachschden an privat genutzten Gegenstnden gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Krper oder Gesundheit und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wenn und soweit die Zusicherung oder die Garantie gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Schden, die nicht an dem Wrmebehandlungsgut selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschrnkt ist, gilt dies auch fr die persnliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberhrt.

 

II.7 Partnerschafts-Klausel Zurück zum Seitenanfang

Bei allen Ersatzleistungen, insbesondere bei der Hhe des Schadenersatzes, sind nach Treu und Glauben die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Vertragspartner, Art, Umfang und Dauer der Geschftsverbindungen, sowie der Wert der Wrmebehandlungsleistungen angemessen zu bercksichtigen.